Allgemeinde Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Leihvertrag der Firma Blumen Grollitsch Jürgen

Geltung der Bedingung
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Grollitsch erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen, abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.

Lieferzeit und Gefahrtragung
Vorausbestellte Ware ist von der Fa. Grollitsch am vereinbarten Tag zu liefern. Der Besteller /Entleiher ist verpflichtet, die Ware am vereinbarten Tag (oder Zeit) selbst abzunehmen oder zumindest für die Abnahme der Ware anderweitig Sorge zu tragen.

Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller/ Entleiher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller /Entleiher mit der Annahme in Verzug ist.
Eine Abholung und Rückstellung der entliehenen Pflanzen, welche nicht von der Fa. Grollitsch durchgeführt wird, geht auf Kosten und Gefahr des Bestellers /Entleihers.

Bei einer Temperatur von unter 12 Grad Celsius dürfen die Leihpflanzen nicht auf einem offenen Transportmittel transportiert werden. Ab 4 Grad Celsius dürfen keine Leihpflanzen im freien aufgestellt werden außer die Fa. Grollitsch gibt ausdrücklich das Einverständnis dafür. Bei Zimmerpflanzen
ist das Aufstellen im Freien nicht erlaubt.

Den von der Fa. Grollitsch beauftragten Personen ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten, in welchen die entliehenen Pflanzen untergebracht sind, zu gestatten, um die Pflege und den Zustand überprüfen zu können.

Vom Besteller ist die notwendige fachgerechte und ordnungsgemäße Pflege ( wie regelmäßiges Gießen etc. ) der entliehenen Pflanzen Sorge zu tragen
und den diesbezüglichen Weisungen der Fa. Grollitsch Folge zu leisten.

Preise und Haftung
Bei Saisonvermietung ( Sommervermietung = Mietdauer mindestens 4 Monate oder 120 Tage) wird ein geringerer Tagesmietpreis verrechnet der sich bei vorzeitiger Auflösung des Leihvertrages erhöhen kann, da die Tagespreise für Leihpflanzen bei kurzer Laufzeit von unserer normalen Preisliste für
Tagesvermietung herangezogen werden.

Beschädigte Leihpflanzen werden von der Firma Blumen Grollitsch nicht zurückgenommen und zum Kaufpreis in Rechnung gestellt.
Die Fa. Grollitsch haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass aufgestellt oder anderweitig angebrachte Ware durch den Kunden oder dritte unsachgemäß entfernt wird.

Eine Weiterverleihung der Pflanzen oder deren Verwendung an einen anderen als ursprünglich vereinbarten Aufstellungsort ist ohne vorheriger Zustimmung durch die Fa. Grollitsch nicht statthaft, und es werden dafür zusätzliche Leihgebühren verrechnet.

Die Preise der Fa. Grollitsch verstehen sich exklusiv der gültigen Umsatzsteuer bei Angeboten für Dekoration und Pflanzenverleih.
Das tarifliche Entgeld vom Tage der Übernahme bis zum Tage der Rückstellung wird nach Kalendertagen berechnet.

Rückstellung und Rechnungslegung
Soweit die Fa. Grollitsch mit Rücksicht auf ihre Geschäftszeit oder die Witterungs- und Temperaturverhältnisse für die Abholung und Rückstellung sich bestimmte Tageszeiten, die außerhalb der vereinbarten Benützungsdauer liegen, vorbehalten muss, kann bei der Berechnung des Entgeldes eine Zeitspanne bis zu 2 Kalendertagen unberücksichtigt bleiben.

Das Entgelt ist, sofern keine Barzahlung geleistet wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zahlbar.

Bei der Verrechnung des Entgeldes werden die zum Zeitpunkt der Verleihung gültigen Sätze in Rechnung gestellt.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 14% in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt: Leihpflanzen, Gefäße, Übertöpfe, Vasen und andere zur Dekoration verliehene Ware bleibt das Eigentum der Fa. Grollitsch.
Bei Verkaufswaren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises die Ware Eigentum der Fa. Grollitsch.

Gerichtsstand ist für beide Teile GRAZ.
Irrtum vorbehalten